Die Bestattung / Bestattungsarten

Die Regeln über die Bestattung und über die Friedhöfe sind von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Massgebend sind die kantonalen Bestattungsverordnungen und die Bestattungs- und Friedhofsverordnung der jeweiligen Wohnsitzgemeinde. 

Erdbestattung oder Kremation

Ob Erd- oder Feuerbestattung ist in erster Linie eine Glaubensfrage. Moslems und Juden kennen nur die Erdbestattung. Die katholische Kirche erlaubt die Feuerbestattung (Kremation) seit 1963, stellt sich aber auf den Standpunkt, dass die Erdbestattung vorzuziehen ist. Angehörige des evangelisch-reformierten Glaubens sowie Einwohner in den städtischen Gebieten wählen heute eher die Feuerbestattung. 

 

Während es bei einer Erdbestattung genaue Vorschriften gibt – sie ist zum Beispiel nur auf dem Friedhof erlaubt – ist man bei der Feuerbestattung freier. Hier dürfen die Angehörigen die Urne mit der Asche des Verstorbenen mitnehmen. Sie sind frei, wo sie diese ruhen lassen: zu Hause, im Grab oder an einem speziellen Ort. Die Asche darf auch verstreut werden, zum Beispiel an einer Stelle, die der verstorbenen Person sehr viel bedeutete, oder auf einem Berg, in einer Waldlichtung, am Meer.