Sofort
- Bestatter/in Ihres Vertrauens benachrichtigen
- Nächste Angehörige informieren
- Bei Erwerbstätigen: Arbeitgeber/in benachrichtigen
- Bei Unfalltod immer die Polizei benachrichtigen
Falls der Tod zu Hause infolge Krankheit eintritt:
- Arzt oder Ärztin benachrichtigen
- Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt rufen
Die nächsten Schritte
Aus den Unterlagen des Verstorbenen folgende Dokumente bereitstellen:
- Allfällige Verfügungen betreffend Bestattungswünsche
- Todesbescheinigung des Arztes oder des Spitals
- Familienbüchlein und Niederlassungsbewilligung
- Bei Ausländern: Pass, Geburts- / Eheschein
Bei den folgenden Schritten ist Ihnen Ihr Bestatter gerne behilflich:
- Den Todesfall auf dem Zivilstandsamt melden und die nötigen Formalitäten erledigen
- Ort, Datum und Zeit der Bestattung festlegen (Bestattungsamt der Gemeinde)
- Todesanzeige und Leidzirkulare aufsetzen und drucken lassen
- Bestattung, Abdankung bzw. Beerdigung vorbereiten
- Leidmahl organisieren
- Wohnsitzgemeinde kontaktieren
Bald möglichst erledigen
- Meldung an die Krankenkasse
- Meldung an die Pensionskasse
Wenn der Hausrat aufzulösen ist:
- Wohnung kündigen
- Postumleitung organisieren
- Telefonanschluss, Elektrizität und Gasversorgung kündigen
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente kündigen
- Danksagung aufsetzen und drucken
Todesfall im Ausland
Stirbt ein Schweizer Bürger im Ausland, werden die ausländischen Behörden die Schweizer Vertretung vor Ort informieren. Die Schweizer Botschaft oder das Konsulat meldet den Todesfall der Sektion Konsularischer Schutz beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) in Bern. Dieses Amt beauftragt die zuständige Kantonspolizei, den Angehörigen in der Schweiz die Todesnachricht persönlich zu überbringen.
Bei einem Todesfall im Ausland kommt es auch vor, dass die Schweizer Angehörigen davon auf direktem Weg erfahren, z.B. durch Mitreisende oder durch das Krankenhaus. Sich aus der Ferne um die organisatorischen Folgen eines Todesfalls zu kümmern, kann sehr schwierig werden. Man muss Sprachkenntnisse haben und sich im Land zurechtfinden können.
Dafür gibt es die Sektion Konsularischer Schutz beim Aussenministerium EDA in Bern. Die Angehörigen können sich für alle Fragen im Zusammenhang mit der Überführung der Leiche oder Urne in die Schweiz oder Bestattung im Ausland an sie wenden. Diese Stelle koordiniert mit den Angehörigen und der Schweizer Vertretung im Ausland alle Massnahmen und stellt auch die erforderlichen Papiere aus.
Stirbt ein in der Schweiz wohnhafter Ausländer im Ausland, wird die Botschaft seines Heimatlandes vor Ort verständigt. Das EDA in Bern ist hier nicht zuständig. Stirbt eine in der Schweiz niedergelassene Italienerin im Ausland, so kümmert sich die italienische Botschaft vor Ort um alles. Angehörige wenden sich am besten direkt an ihre Botschaft oder ihr Konsulat in der Schweiz, sofern sie nicht bereits von dieser Stelle kontaktiert worden sind.
Angehörige können die Urne mit der Asche des Verstorbenen problemlos selber in die Schweiz bringen. Hierfür braucht es keine speziellen Transporte. Die Überführung der Leiche in die Schweiz hingegen ist aufwändiger. Es braucht einen speziellen Zinksarg und die Leiche muss auch einbalsamiert sein. Dies hat eher hohe Kosten (über Fr. 10000.–) zur Folge.
Kontaktadresse
EDA, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten
Sektion Konsularischer Schutz
3003 Bern
Tel. 031 324 98 08