Sofort

  • Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens benachrichtigen
  • Nächste Angehörige informieren
  • Bei Erwerbstätigen: Arbeitgeber benachrichtigen
  • Bei Unfalltod immer die Polizei benachrichtigen

Falls der Tod zu Hause infolge Krankheit Eintritt

  • Arzt oder Ärztin benachrichtigen
  • Bei Abwesenheit des Hausarztes den Notfallarzt rufen

Bald erledigen

  • Meldung an die Krankenkasse
  • Meldung an die Pensionskasse
  • Meldung an weitere Versicherungen, bei Autohaltern Strassenverkehrsamt informieren

Wenn der Hausrat aufzulösen ist

  • Wohnung kündigen
  • Postumleitung organisieren
  • Telefonanschluss, Elektrizität und Gasversorgung kündigen
  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente kündigen

Die nächsten Schritte

Aus den Unterlagen des Verstorbenen folgende Dokumente bereitstellen

  • Allfällige Verfügungen betreffend Bestattungswünsche
  • Todesbescheinigung des Arztes bei Todesfall zu hause
  • Familienbüchlein und Niederlassungsbewilligung
  • Bei Ausländern: Pass, Geburts-/Eheschein

Bei den folgenden Schritten sind wir Ihnen gerne behilflich

  • Den Todesfall auf dem Zivilstandsamt melden und die nötigen Formalitäten erledigen
  • Ort, Datum und Zeit der Bestattung festlegen (Bestattungsamt der Gemeinde)
  • Todesanzeige und Leidzirkulare aufsetzen und drucken lassen
  • Bestattung, Abdankung bzw. Beerdigung vorbereiten
  • Leidmahl organisieren
  • Wohnsitzgemeinde kontaktieren

Kontaktadresse

EDA, Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten

Sektion Konsularischer Schutz
3003 Bern

0800 247 365 www.eda.admin.ch